Gebührenanpassungen beim Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb

Nach dem Kommunalabgabengesetz Bayern sind Benutzungsgebühren mindestens alle vier Jahre neu zu kalkulieren. Beim CEB beträgt der Gebührenbemessungszeitraum drei Jahre.  
 
Der Verwaltungsrat des Coburger Entsorgungs- und Baubetriebs (CEB) hat in seiner Sitzung am 02.12.2024 beschlossen, die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser, Abfall sowie Straßenreinigung zum Jahreswechsel anzuheben. Der neue Gebührenkalkulationszeitraum erstreckt sich über die Jahre 2025 bis 2027.

Die Gründe für die Erhöhungen liegen vor allem in den erheblichen Preissteigerungen in den vergangenen Jahren, insbesondere bei Bauleistungen, Energie und Rohstoffen. Die Anschaffungskosten für Spezialfahrzeuge wie zum Beispiel Kanalsaugspülwagen haben sich zum Teil verdoppelt. Hinzu kommen steigende Personalkosten. Daneben wirken sich die ab dem Jahr 2024 geltende CO₂-Bepreisung im Bereich der Müllverbrennung sowie allgemeine Kostensteigerungen aufgrund der Inflation erheblich auf die Gebühren aus.

„Anders als in zurückliegenden Gebührenkalkulationszeiträumen müssen wir jetzt die Gebühren leider nach oben anpassen“, bedauert Bürgermeister Hans-Herbert Hartan, Verwaltungsratsvorsitzender beim CEB. 

Im Einzelnen ergeben sich ab dem 01.01.2025 folgende Erhöhungen: 

  • Schmutzwasser: 23% (Neuanschließer: 21%) 
    Hauptursache sind umfangreiche Investitionen in die Sanierung und den Ausbau der Abwasserinfrastruktur, wie zum Beispiel die Kanalgutannahmestation, das Rechengebäude und die Fällmittelstation im Klärwerk sowie Schmutzwasserkanäle und Pumpwerke.  
  • Niederschlagswasser: 10% (Neuanschließer: 8%) 
    Aufgrund zunehmender Starkregenereignisse waren und sind auch weiterhin vermehrt Sanierungen in Regenwasserkanäle, Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken nötig. 
  • Abfallwirtschaft: 33% 
    Ein wesentlicher Treiber dieser Erhöhung ist die CO2-Bepreisung für Müllverbrennungsanlagen. Sie beträgt ab dem kommenden Jahr 55 Euro/Tonne (Vorjahr 45 Euro/Tonne).  
  • Straßenreinigung: 27% 
    Neben den allgemeinen Kostensteigerungen sind es vor allem die Aufholung von Unterdeckungen aus den Vorjahren, die zu dieser Erhöhung führen. Insbesondere die gestiegenen Kosten für Fahrzeuge sowohl in der Anschaffung als auch im Unterhalt machen sich hier bemerkbar.  

Für einen 4-Personen-Haushalt bedeutet die Gebührenerhöhung eine jährliche Mehrbelastung von etwa 170 Euro.  

„Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Die steigenden Kosten lassen uns jedoch keine andere Wahl. Die Erhöhungen sind notwendig, um die hohe Qualität unserer Dienstleistungen weiterhin gewährleisten zu können und die notwendige Infrastruktur zu erhalten,“ so CEB-Vorstand Franz-Josef Loscar.

Vergleicht man die Gebühren des CEB mit anderen oberfränkischen Städten so liegen die Straßenreinigungsgebühren hier nach wie vor deutlich im unteren und die Abwassergebühren im mittleren Bereich. In der Abfallentsorgung ist eine Gegenüberstellung der Gebühren wegen der vielen unterschiedlichen Parameter nicht möglich. 

 

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